DEVK-Agentur Fırat Akcay

Wohngebäudeversicherung in Berlin

Während die Hausratversicherung den Inhalt absichert, geht es hier um das Gebäude selbst: Mauern, Dach und fest verbaute Technik. Für Eigentümerinnen und Eigentümer ist das der Schutz mit der größten finanziellen Tragweite, denn ein schwerer Gebäudeschaden kann existenzbedrohend sein.

  • Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel am Gebäude
  • Fest eingebaute Bestandteile und Anlagen
  • Elementarschäden als Erweiterung

Was zum Gebäude zählt

Versichert sind das Gebäude selbst und alles, was fest damit verbunden ist: Mauerwerk, Dach, Fenster, Türen, Heizung, sanitäre Anlagen und meist auch die Einbauküche. Je nach Vereinbarung lassen sich Garagen, Carports, Nebengebäude sowie Photovoltaikanlagen einschließen.

Warum die Versicherungssumme entscheidend ist

Maßgeblich ist nicht der Kaufpreis, sondern der Betrag, der für einen Wiederaufbau nötig wäre. Weil Baukosten über die Jahre steigen, orientiert sich die Versicherung üblicherweise an einem Baukostenindex. So bleibt der Schutz auch nach Jahren tragfähig.

Die häufigste Lücke: Starkregen

Schäden durch Starkregen, Überschwemmung oder Rückstau sind im Grundschutz nicht automatisch enthalten. Sie gehören zu den Elementarschäden und müssen ausdrücklich eingeschlossen werden. Nach den Wetterereignissen der letzten Jahre lohnt es sich, diesen Punkt bewusst zu entscheiden.

Für Eigentumswohnungen

Bei einer Eigentumswohnung versichert in der Regel die Eigentümergemeinschaft das Gebäude gemeinsam. Für das Sondereigentum innerhalb Ihrer Wohnung kann trotzdem zusätzlicher Schutz sinnvoll sein. Was in Ihrem Fall über die Gemeinschaft läuft und was nicht, klären wir zusammen.

Was kostet das für mich?

Das hängt von Ihrer persönlichen Situation ab. Wir rechnen es Ihnen gern unverbindlich vor.

Die Beratung ist kostenlos und unverbindlich.

Persönlich vor Ort

Beratung auf Deutsch, Türkisch und Englisch.

Häufig gefragt

Wohngebäudeversicherung: kurz beantwortet

Meist versichert die Eigentümergemeinschaft das Gebäude. Für Schäden am Sondereigentum kann ergänzender Schutz sinnvoll sein. Das klären wir anhand Ihrer Unterlagen.

Nein. Starkregen, Überschwemmung und Rückstau sind ein eigener Baustein und müssen ausdrücklich eingeschlossen werden.

Nicht in jedem Grundschutz. Anlagen auf dem Dach lassen sich einschließen. Wie das bei Ihnen am besten gelingt, besprechen wir gemeinsam.

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