DEVK-Agentur Fırat Akcay
Kranken-Zusatzversicherung in Berlin
Zahnersatz, Brille, Krankenhausaufenthalt: Bei vielen Leistungen zahlt die gesetzliche Krankenkasse nur einen Teil, manchmal nur einen kleinen. Eine Zusatzversicherung schließt genau die Lücken, die im Ernstfall am meisten kosten.
- Zahnersatz und Zahnbehandlung
- Ein- oder Zweibettzimmer im Krankenhaus
- Sehhilfen und Heilpraktikerleistungen
Zahnersatz: die größte Lücke
Beim Zahnersatz zahlt die gesetzliche Kasse einen Festzuschuss, der sich an der Regelversorgung orientiert. Wer sich für eine hochwertigere Lösung entscheidet, etwa ein Implantat statt einer Brücke, trägt die Differenz selbst. Die kann schnell vierstellig werden. Für die meisten ist das der wichtigste Baustein einer Zusatzversicherung.
Im Krankenhaus
Die stationäre Zusatzversicherung ermöglicht ein Ein- oder Zweibettzimmer und die Behandlung durch die Chefärztin oder den Chefarzt. Vor allem bei längeren Aufenthalten macht das einen spürbaren Unterschied, weniger für die Medizin als für die Erholung.
Ambulante Leistungen
Sehhilfen bezahlt die gesetzliche Kasse für Erwachsene nur in Ausnahmefällen. Auch Heilpraktiker, Osteopathie oder bestimmte Vorsorgeuntersuchungen laufen häufig über den Eigenanteil. Ein ambulanter Baustein fängt das auf.
Der richtige Zeitpunkt
Der Abschluss lohnt sich, solange keine Behandlung ansteht. Bereits angeratene oder laufende Behandlungen sind in der Regel nicht mitversichert, und bei Zahnleistungen gelten in den ersten Jahren meist Höchstgrenzen. Wer erst zum Zahnarzt geht und dann zur Versicherung, kommt fast immer zu spät.
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Das hängt von Ihrer persönlichen Situation ab. Wir rechnen es Ihnen gern unverbindlich vor.
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Häufig gefragt
Kranken-Zusatzversicherung: kurz beantwortet
Dann meist nicht mehr für diese Behandlung, denn bereits angeratene Behandlungen sind ausgeschlossen. Der richtige Zeitpunkt ist, solange alles in Ordnung ist.
Häufig ja, und in den ersten Jahren gelten oft Höchstgrenzen für Zahnleistungen. Nach einigen Jahren fallen diese Grenzen weg.
Bei Zahnleistungen oft ja, weil kieferorthopädische Behandlungen nur teilweise übernommen werden und die Eigenanteile hoch ausfallen können.
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