Beiträge ändern sich jedes Jahr
Typklassen und Regionalklassen werden jährlich neu eingestuft. Ihr Beitrag kann sich deshalb ändern, auch wenn bei Ihnen alles gleich geblieben ist.
Bei den meisten Kfz-Versicherungen endet das Versicherungsjahr am 31. Dezember. Wer zum 1. Januar wechseln möchte, hat bis zum 30. November Zeit. Wir rechnen Ihnen ein Angebot der DEVK aus, und Sie vergleichen in Ruhe mit Ihrem aktuellen Beitrag. Wer zum 1. Januar wechseln möchte, hat bis zum 30. November Zeit. Wir rechnen Ihnen ein Angebot der DEVK aus.
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Ihr Kfz-Angebot in drei Schritten
Warum vergleichen
Typklassen und Regionalklassen werden jährlich neu eingestuft. Ihr Beitrag kann sich deshalb ändern, auch wenn bei Ihnen alles gleich geblieben ist.
Ihre Schadenfreiheitsklasse nehmen Sie zum neuen Versicherer mit. Die Jahre ohne Schaden zählen also weiter.
Bei uns haben Sie feste Ansprechpartner, die Ihren Vertrag kennen. Gerade im Schadenfall ist das viel wert.
Ablauf
Ein paar Angaben zu Fahrzeug und bisherigem Vertrag genügen. Das dauert etwa zwei Minuten.
Wir rechnen Ihren Beitrag bei der DEVK aus und besprechen ihn mit Ihnen am Telefon oder vor Ort.
Passt das Angebot, schließen wir den neuen Vertrag zum 1. Januar ab. Kennzeichen und Fahrzeugpapiere bleiben, wie sie sind.
Gut vorbereitet
Sie haben nicht alles zur Hand? Kein Problem, den Rest klären wir im Gespräch.
Welcher Schutz
Pflicht für jedes Fahrzeug. Zahlt Schäden, die Sie anderen mit Ihrem Auto zufügen.
Dazu Schäden am eigenen Auto, auf die Sie keinen Einfluss haben, etwa Diebstahl, Glasbruch, Hagel, Sturm oder Wildunfall.
Dazu selbst verschuldete Schäden am eigenen Auto und Vandalismus. Meist sinnvoll bei neueren Fahrzeugen.
Häufig gefragt
Bei den meisten Verträgen endet das Versicherungsjahr am 31. Dezember. Stichtag für einen Wechsel zum 1. Januar ist dann der 30. November. Wann Ihr Vertrag endet, steht in Ihrem Versicherungsschein.
Ja. Ihre Schadenfreiheitsklasse wird vom neuen Versicherer übernommen. Die Jahre ohne Schaden gehen also nicht verloren.
Nein. Der Versicherer meldet den Wechsel elektronisch an die Zulassungsbehörde. Kennzeichen und Fahrzeugpapiere bleiben, wie sie sind.
Am besten Ihren Fahrzeugschein und Ihre letzte Beitragsrechnung, dazu eine Schätzung Ihrer jährlichen Fahrleistung und wer das Auto fährt. Fehlt etwas, klären wir es im Gespräch.
Das hängt unter anderem von Fahrzeug, Wohnort, Fahrleistung, Fahrerkreis und Schadenfreiheitsklasse ab. Mit Ihren Angaben rechnen wir Ihnen den genauen Beitrag aus, kostenlos und unverbindlich.
Nein. Für ein neues Fahrzeug können Sie die Versicherung unabhängig vom Stichtag frei wählen. Für die Zulassung brauchen Sie dann eine eVB-Nummer, die wir Ihnen direkt im Gespräch ausstellen können.
Ja. Wir beraten Sie auf Deutsch, Türkisch und Englisch, telefonisch oder an einem unserer drei Standorte in Berlin.
Persönlich vor Ort
Wilmersdorfer Str. 131
10627 Berlin
Mo–Fr 10:00–18:00 Uhr · Sa 11:00–16:00 Uhr
Stettiner Str. 65
13357 Berlin
Mo–Fr 10:00–18:00 Uhr
Popitzweg 18
13629 Berlin
Mo–Fr 10:00–18:00 Uhr
Kostenlos und unverbindlich. Wir melden uns persönlich bei Ihnen.